Wissenschaftlicher Mitarbeiter

Wissenschaftliche Mitarbeiter sind zumeist Angestellte einer Hochschule, einer Behörde oder einer Forschungseinrichtung und dort im allgemeinen in Assistenzstellen anderen Wissenschaftlern höherer Qualifikation unterstellt. Im Lehrbereich sind dies in der Mehrzahl natürlich Dozenten oder Professoren, während es innerhalb von Behörden und Forschungseinrichtungen - abhängig vom jeweiligen Projekt - eher um Stabsstellen unterhalb der Abteilungs- bzw. Projektleiterebene geht.

Idealtypisch für die Arbeit wissenschaftlicher Mitarbeiter sind natürlich Tätigkeiten, die sich mit Projekten wissenschaftlicher Forschung beschäftigen oder auch die Durchführung eigener Lehrveranstaltungen beinhalten.
Verpflichtend ist die Durchführung eigener Lehrveranstaltungen jedoch nur für verbeamtete wissenschaftliche Mitarbeiter, deren Zahl aber seit langen Jahren rückläufig ist. Dem ursprünglichen Sinn nach handelt es sich bei der wissenschaftlichen Mitarbeit um den Erwerb praktischer Berufserfahrung von Jungakademikern in Forschung und Lehre. So finden sich unter den wissenschaftlichen Mitarbeitern auch eine große Zahl von Promovenden bzw. Habilitanden. Aber auch eine große Anzahl Postdocs greifen auf diese Beschäftigungsform zurück.

Dies erklärt auch die vergleichsweise hohe Zahl befristeter Stellen im Bereich wissenschaftlicher Mitarbeiter. Dieser Umstand wird vom Gesetzgeber dahingehend gewürdigt, dass die im allgemeinen Arbeitsrecht wirksamen Regelungen zum Verbot von Ketten-Befristungen für die Beschäftigung wissenschaftlicher Mitarbeit keine Anwendung finden. So sind Befristungen der Verträge wissenschaftlicher Mitarbeiter an Hochschulen bis zu 12 Jahren möglich, im medizinischen Bereich sind sogar bis zu 15 Jahre erlaubt. Auch gibt es deshalb im Bereich der wissenschaftlichen Mitarbeiter einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Teilzeitbeschäftigungen, die dem Betreffenden ausreichend Zeit zur Fertigstellung seiner Dissertation bzw. Habilitation lassen.
Die überwiegende Zahl wissenschaftlicher Mitarbeiter ist gehaltsmäßig in TV-L 13 eingruppiert, je nach ausgeschriebener Stelle ist aber auch eine Eingruppierung bis TV-L 15 möglich.

Für die Tätigkeit gibt es mitunter in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Berufsbezeichnungen, so z.B. in Baden-Württemberg als Akademische Mitarbeiter.

Teilweise werden wissenschaftliche Mitarbeiter, insbesondere im Universitätssektor, auch für wissenschaftsfremde Tätigkeiten der allgemeinen Hochschulverwaltung eingesetzt. Diese Fälle sind insofern kritisch zu sehen, als dass es sich arbeitgeberseits um eine Umgehung der Befristungseinschränkungen für Verwaltungsbeschäftigte handelt, anderseits aber auch dem wissenschaftlichen Mitarbeiter in diesen Fällen kein Raum für seine Vorbereitungen auf eine spätere, qualifizierte Arbeit im Forschungssektor oder Lehrtätigkeit gegeben ist.